11.01.2017
Aus Pflegestufen wurden Pflegegrade - PSG II 2017
Seit über 20 Jahren sorgt die Pflegeversicherung verlässlich für eine spürbare monatliche finanzielle Entlastung. Mit dem Jahr 2017 treten mit der größten Reform der Pflegeversicherung nun umfassende Neuerungen in Kraft. Hiervon sind alle Beteiligten betroffen. Auf die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Angehörigen, aber auch auf die Pflegeheime kommen wichtige Veränderungen zu, über die wir sie gerne jetzt schon informieren möchten. Aus Pflegestufen wurden Pflegegrade Künftig wird bei der Begutachtung beurteilt, wie selbstständig der pflegebedürftige Mensch ist und welche Unterstützung er braucht. Aus den bisherigen drei Pflegestufen werden ab 2017 fünf Pflegegrade. Für diese Umwandlung ist keine neue Einstufung durch den MDK erforderlich, da die Umstellung automatisch zum Jahresende erfolgt. Voraussichtlich im Dezember 2016 wird Ihnen die Pflegekasse den künftigen Pflegegrad schriftlich mitteilen. • Wer körperlich pflegebedürftig ist, wird dann eine Stufe höher eingestuft. Aus Pflegestufe 1 wird dann Pflegegrad 2, aus Pflegestufe 2 wird Pflegegrad 3 usw. • Für diejenigen, die neben der körperlichen Pflegebedürftigkeit auch z.B. durch eine Demenz eingeschränkt sind, wird es einen doppelten Sprung geben. Somit wird aus Pflegestufe 1 dann Pflegegrad 3, aus Pflegestufe 2 wird Pflegegrad 4 usw. Wird die Pflege durch die Umstellung für mich teurer? Niemand wird durch die Umstellung von Pflegestufen auf die künftigen Pflegegrade schlechter gestellt als 2016. Die pflegerische Versorgung wird für Sie nicht teurer. Für zahlreiche pflegebedürftige Menschen wird es sogar zu einer leichten finanziellen Entlastung kommen. Für Sie erkennbare Erhöhungen zum 01.01.2017 kann es höchstens im Bereich der Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder der Investitionskosten geben, für den eigentlichen Pflegesatz hat der Gesetzgeber einen Bestandsschutz gewährt. Muss ich mehr zahlen, wenn meine Pflegebedürftigkeit steigt? Eine besonders wichtige Änderung zum 01.01.2017 sorgt dafür, dass die finanzielle Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Angehörigen bei zunehmender Pflegebedürftigkeit nicht steigt. Der jeweils für die Pflege zu zahlende Eigenanteil wird in den kommenden Pflegegraden 2 bis 5 immer gleich bleiben. Das bedeutet für Sie, dass auch bei steigender Pflegebedürftigkeit der jeweils selber zu tragende Anteil an den Pflegekosten unverändert bleibt. Die zusätzlichen Kosten bei steigender Pflegebedürftigkeit trägt dann die Pflegeversicherung. Merke ich die Umstellung auf der Rechnung für den Monat Januar 2017? Die Umstellung auf die fünf Pflegegrade und die einheitlichen Eigenanteile werden dazu führen, dass sich die Rechnungen im Dezember 2016 und im Januar 2017 unterscheiden. Es ist aber gesichert, dass der von Ihnen zu übernehmende Anteil an den Kosten für die Pflege im Januar nicht höher ist als im Dezember. In vielen Fällen wird es sogar zu einer Entlastung kommen. Wann werde ich genau informiert? Zu den genauen Auswirkungen auf unser Pflegeheim werden wir Sie rechtzeitig noch im November 2016 informieren. Die Pflegekassen planen, die neuen Bescheide zu dem künftigen Pflegegrad bis zum Dezember zu versenden. Haben Sie noch weitere Fragen rund um das Thema Pflege? Dann sprechen Sie uns an. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.